Fachverlag Rau

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Ausbilderschulung / Ausbildung zum Ausbilder


Ausbilder/innen von Flurförderzeugen, Hubarbeitsbühnen und Teleskopmaschinen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Fachlich geeignet nach den DGUV-Grundsätzen
  • Mindestalter 24 Jahre
  • Erfolgreiche Ausbildung zum Bediener
  • Ausreichende theoretische und praktische Erfahrung (mind. 2 Jahre)

Ausbildungsinhalte (Theorie und Praxis nach DGUV Grundsätzen)

  • Ablaufplan und Schulungsunterlagen erarbeiten
  • Vorbereitung der Unterweisungsabschnitte Theorie und Praxis (Zeitplan)
  • Unfallverhütungsvorschriften, Maschinenrichtlinie und Betriebssicherheitsverordnung
  • Pflichten und Verantwortung
  • Aufbau der Maschinen, Besonderheiten und Unterschiede
  • Vorbereitung für die theoretische und praktische Prüfung
  • Auswertung der Prüfung und Vorgehensweise bei der Erstellung der Fahrerlaubnis
  • Vorbereiten und Erstellen von regelmäßigen Unterweisungen
  • Ausbildungen eigenständig umsetzen und Lernerfolge dokumentieren und prüfen

Ausbildung zum Ausbilder von Bedienern von Flurförderfahrzeugen

Ausbilderschulung Stapler gemäß DGUV Vorschrift 68 und DGUV Grundsatz 308-001.

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Ausbildung zum Ausbilder von Bedienern von Hubarbeitsbühnen

Ausbilderschulung Arbeitsbühnen gemäß DGUV Regel 100-500 und DGUV Grundsatz 308-008.

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Ausbildung zum Ausbilder von Bedienern von Teleskopmaschinen

Ausbilderschulung Teleskope gemäß DGUV Vorschrift 68, DGUV Grundsatz 308-001 und 308-009.

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Neu: Ausbildung zum Ausbilder von Bedienern von Kranen

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Neu: Ausbildung zum Ausbilder von Bedienern von Erdbaumaschinen

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