Fachverlag Rau

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Ausbildung zur Befähigten Person


Hintergrund

Flurförderzeuge undderen Anbaugeräte sowie die für den Betrieb von Flurförderzeugen in Schmalgängen erforderlichen Sicherheitseinrichtungen nach der DGUV Vorschrift 68 sind in regelmäßigen Abständen (längstens eine Jahr) durch einen Sachkundigen zu prüfen.

Befähigte Personen

Der Unternehmer selbst ist dafür verantwortlich, dass dazu nur geeignetes Personal eingesetzt wird. Er hat sich regelmäßig von der Qualifikation der befähigten Person zu überzeugen. Befähigte Personen müssen sich nach der BetrSichV, TRBS 1203 und VDI 4068 Blatt 5 stetig fortbilden. Nur dadurch bleibt deren Qualifikation weiter bestehen.

Vorteile

  • Einhalten der Voraussetzungen für die Durchführung der Prüfungen nach DGUV
  • Umsetzung der Norm FEM 4.004
  • Erweiterung der Fachkompetenz im Betrieb

Ausbildungsinhalte (Grundwissen)

  • Rechtliche Grundlagen
    Rechtsordnung, Berufsgenossenschaft, Rechtsfolgen, Arbeitsunfälle, Vorschriften, Unfallzahlen
  • Der Sachkundige
    Voraussetzungen, Beauftragung, Befähigte Personen,Weiterbildung
  • Grundlagen der Prüfung
    Rechtsgrundlage, Prüftermine, Umfang der Prüfung, Dokumentation, Prüfung von Flurförderzeugen und Anbauteilen

Zielgruppe

  • Personen, die Prüfungen gemäß DGUV Vorschrift 68 § 37 durchführen bzw. dies zukünftig beabsichtigen.

Voraussetzungen

  • Mechaniker, erfahrene Monteure

Ausbildung zur befähigten Person zur Prüfung von Flurförderzeugen

gemäß DGUV Vorschrift 68, BetrSichV, FEM 4.004, TRBS 1201 und TRBS 1203

Nächste Termine: Auf Anfrage


Ausbildung zur befähigten Person zur Prüfung von Gasanlagen in Flurförderzeugen

gemäß DGUV Vorschrift 68 und 79, BetrSichV, FEM 4.004, TRBS 1201 und TRBS 1203

Nächste Termine: Auf Anfrage